Degressive AfA beim Immobilienkauf
Wie sichern Sie sich als Kapitalanleger 5 Prozent Steuervorteil?
Eine Neubauimmobilie für die Vermietung kaufen und sich Geld von der Steuer zurückholen für den eigenen Vermögensaufbau? Mit der degressiven AfA für Wohngebäude geht das. Lesen Sie jetzt alles, was Sie über die degressive Abschreibung wissen sollten, welche Voraussetzungen eine Neubauimmobilie für die Steuerersparnis erfüllen muss und wie Sie sich als Kapitalanleger direkt 5 Prozent der Gebäudekosten als Steuervorteil sichern können!
Degressive AfA in einer Minute:
- Was? Die Bundesregierung hat für Neubau-Wohngebäude eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 5 Prozent eingeführt.
- Warum? Durch diese steuerlichen Anreize sollen mehr Neubauimmobilien und damit mehr Mietwohnungen entstehen.
- Wofür? Die degressive AfA gibt es nur für neu gebaute Wohngebäude, die spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben und anschließend vermietet werden.
- Wer? Für alle Kapitalanleger, die in Immobilien investieren und Geld von der Steuer für den Vermögensaufbau wiederbekommen möchten.
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Was bedeutet AfA?
AfA ist die Abkürzung von Absetzung für Abnutzung. Sie ist eine Form der steuerlichen Abschreibung und ist im Einkommenssteuergesetzes (EstG) geregelt. Die Anschaffungskosten für einen beruflich genutzten Gegenstand, wie zum Beispiel eine Wohnimmobilie in der Vermietung, werden dabei steuerlich berücksichtigt. Das heißt, jährlich kann ein Teil der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Die AfA bezieht sich immer nur auf den Kaufpreisteil für das Gebäude. Der Kaufpreisteil für das Grundstück kann nicht abgeschrieben werden, da Grundstücke keiner regelmäßigen Abnutzung unterliegen.
Bei der sogenannten linearen Abschreibung wird ein fester Prozentsatz über den kompletten Zeitraum abgeschrieben.
Bei der degressiven Abschreibung verringert sich der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr (§ 7 EStG: Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung).
Für besonders klimafreundliche Neubauimmobilien gibt es außerdem eine Sonder-AfA von zusätzlich 5 % (§ 7b EStG: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau).
Was ist die degressive AfA für Immobilien?
Die degressive AfA für Wohnimmobilien ist ein Teil des neuen Wachstumschancengesetzes und bietet steuerliche Anreize für den Miet-Wohnungsneubau. Es trat im Frühjahr 2024 in Kraft und soll den Wohnungsbau fördern.
Bei der degressiven AfA können im ersten Jahr fünf Prozent der Investitionskosten auf den Gebäudeanteil der Wohnimmobilie steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren können dann jeweils 5 Prozent des Restwertes des Gebäudeanteils anschreiben.
Für welche Immobilien gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt nur für Neubauimmobilien die spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben und anschließend vermietet werden.
Selbstgenutzte Immobilien können nicht über die degressive AfA abgeschrieben werden.
Baubeginn oder Erwerbsdatum der Immobilie müssen zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.10.2029 liegen.
Kauf und Übergabe an den neuen Eigentümer müssen spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgen.
5 Vorteile der degressiven AfA für Investoren
- 1. geringere Steuerlast dank des erhöhten Abschreibungssatzes
- 2. steigende Rendite in den Anfangsjahren der Investition
- 3. zügige Refinanzierung von Investitionen
- 4. Wechsel zur linearen Abschreibung möglich
- 5. keine Baukostenobergrenze
Unser Tipp
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