Kostenloser Energieausweis beim Immobilienverkauf
Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen. Andernfalls drohen Ihnen bis zu 15.000 Euro Bußgeld!
Jetzt den passenden Energieausweis finden
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Mit Sparda Immobilien finden Sie jetzt ganz leicht heraus, welcher der Richtige für Ihren Immobilienverkauf ist.
Der Verbrauchsausweis: zeigt den individuellen Energieverbrauch
Dieser Energieausweis wird anhand des aktuellen, individuellen Verbrauchs berechnet. Das heißt, die Anzahl der Bewohner und deren Heizverhalten schlagen sich direkt im Energieausweis nieder. Dazu werden die Verbrauchsdaten von mindestens drei Abrechnungsperioden ermittelt und auch längere Leerstände oder besondere Witterungsbedinungen werden mit berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis ist nur für „neuere“ Immobilien erlaubt, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und insgesamt weniger als fünf Wohneinheiten haben.
Der Bedarfsausweis: zeigt die energetische Qualität der Immobilie
Bei diesem Energieausweis wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand der Konstruktion und Anlagetechnik berechnet. So erhalten Sie verlässliche und deutschlandweit vergleichbare Informationen – unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Heizgewohnheiten. Der Bedarfsausweis kommt auch bei älteren Immobilien zum Einsatz die noch nicht die Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1977 erfüllen und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Hat die Immobilie mehr Wohneinheiten, gleicht sich das Heizverhalten der Bewohner untereinander aus und es reicht ein Verbrauchsausweis.
Fazit: der Bedarfsausweis ist der Energieausweis mit der höchsten Aussagekraft und Akzeptanz. Unsere Empfehlung beim Immobilienverkauf!
5 Fakten über den Energieausweis
- Zeigt den energetischen Zustand einer Immobilie, damit Käufer und Mieter einschätzen können, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich rechnen müssen.
- Muss immer vorliegen bei: bei jedem Haus- und Wohnungsverkauf, einer neuen Vermietung, einer neuen Pacht und sobald Ihre Immobilienanzeige im Web oder in der Zeitung erscheint.
- Gilt ab dem Austellungsdatum für zehn Jahre und kann nicht verlängert werden. Nach Umbauten oder Sanierungen muss er neu erstellt werden.
- Für alle Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen die vor dem 1.11.1977 gebaut wurden ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen die später gebaut wurden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Vebrauchsausweis. Keinen Energieausweis brauchen: Ferienwohnungen, Baudenkmäler, Werkstätten usw.
- Darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden.
Energieausweis vom Immobilienprofi für Ihren Verkauf!
Lassen Sie Ihren Energieausweis jetzt sicher, bequem und schnell von unseren Experten erstellen. Wir beraten Sie auch gern rund um die entprechende Sanierung und die passenden Fördermittel. Sparda Immobilien bietet Ihnen fairen Fullservice rund um Immobilien in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Sparda Immobilien: Mehr als ein Immobilienmakler Hamburg!
Jan Block Vertriebsleitung Bestandsimmobilien
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