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Gutachten Scheidung
Gutachter für Immobilien im Scheidungsfall
Was tun mit der gemeinsamen Immobilie?

Immobiliengutachten bei Scheidung

Warum ein Immobiliengutachter oft Ärger und Geld spart

 

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die gemeinsame Immobilie ist dabei oft einer der größten Streitpunkte.
 

  • Was ist die beste Lösung: Verkauf, Vermietung, Auszahlung?
  • Wie wird der Wert der Immobilie berechnet?
  • Wer tilgt den laufenden Kredit und was bedeutet Zugewinn?
  • Was tun, wenn sich die Ehepartner erst vor Gericht einigen können?
     

Wir zeigen Ihnen, was Sie im Scheidungsfall beachten sollten und warum ein Immobiliengutachter unnötigen Streit und finanzielle Verluste vermeiden kann.

Profi-Tipps zum Immobiliengutachten bei einer Scheidung

  • Ein Gutachten schafft Klarheit und ist die ideale Basis für alle weiteren Entscheidungen
  • Ein gemeinsamer, unabhängiger Gutachter spart Nerven, Zeit und Kosten
  • Falls beide Ehepartner an einem Strang ziehen, reicht oft ein Kurzgutachten
  • Für Sicherheit vor Gericht sorgt ein Verkehrswertgutachten
  • Bei einer gemeinsamen Nutzung nach der Scheidung am besten von Anfang klare Regeln für Finanzierung und Verwaltung festlegen

Zugegeben, das Thema Immobiliengutachten bei einer Scheidung ist komplex – deshalb machen wir es besonders einfach für Sie! Nutzen Sie unsere große Fachkompetenz und langjährige Erfahrung bei Immobiliengutachten im Scheidungsfall.

Unsere Sachverständigen bieten Ihnen die ganze Bandbreite an professionellen Gutachten an und beraten Sie sehr gern persönlich!

Tatjana Neumann<br/>Komm. Leitung Sachverständigenbüro

Tatjana Neumann
Komm. Leitung Sachverständigenbüro

Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
  040 / 35 74 01 - 2062
  040 / 35 74 01 - 2090
  neumann@spardaimmobilien.de

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Was passiert bei einer Scheidung mit einer Immobilie?

Bei einer Trennung gehört das gemeinsame Zuhause auch der Vergangenheit an. Die Ex-Partner müssen sich also überlegen, wie das Haus, die Wohnung in Zukunft genutzt werden soll – gerade wenn die gemeinsame Immobilie noch nicht abbezahlt ist. 

Drei klassische Möglichkeiten
 

  • Option 1: Die Immobilie wird verkauft und der Kaufpreis wird unter beiden Scheidungsparteien aufgeteilt.
    Vorteil: ein klarer Schlussstrich und maximale Unabhängigkeit. Unser Tipp: Lassen Sie den Marktwert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf von einem unabhängigen Gutachter bestimmen.
  • Option 2: Die gemeinsame Immobilie wird vermietet. 
    Vorteil: Mit den Mieteinnahmen kann der Kredit weiter getilgt werden. Nachteil: die beiden Parteien haben weiterhin miteinander zu tun und es fällt Arbeit rund um die Vermietung an. 
  • Option 3: Bei einer Auszahlung bleibt einer der Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie wohnen, wird Alleineigentümer und zahlt den anderen Partner aus. 
    Vorteil: die Immobilie muss nicht verkauft werden. Nachteil: die Auszahlung setzt oft viel Kapital voraus.

Diese Aufgaben hat ein Immobiliengutachter bei einer Scheidung

Ein Immobiliengutachten sorgt für eine verlässliche Handlungsbasis und beruhigende Sicherheit bei außergerichtlichen und gerichtlichen Scheidungsverfahren. Durch das Gutachten wird der Immobilienwert für alle transparent, das schafft Klarheit und beschleunigt den oft belastenden Scheidungsprozess. Außerdem dient der Immobiliengutachter als neutraler, vertrauenswürdiger Vermittler für beide Scheidungsparteien.

Der Sachverständige ermittelt dazu den Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert der Immobilie vor dem Verkauf, für die Versicherung, die Bank oder für das Finanzamt.

Was kostet ein Gutachten für Immobilien?

Die Kosten für ein Immobiliengutachten richten sich nach der Art des gewünschten Gutachtens, nach dem Verkehrswert der Immobilie und nach dem Auftraggeber. So kostet ein Kurzgutachten für Privatpersonen weniger als ein umfangreiches, gerichtfestes Verkehrswertgutachten oder Gutachten für institutionelle Kunden. Eins gilt aber für alle Sparda Immobilien Gutachten: Dank unseres großen Teams erhalten Sie das gewünschte Gutachten meist deutlich schneller als bei vielen anderen Sachverständigen. 

Wer zahlt den Immobiliengutachter?

Jede der Scheidungsparteien hat das Recht, einen eigenen Gutachter für die gemeinsame Immobilie zu beauftragen. Allerdings müssen die jeweiligen Kosten dafür auch selbst getragen werden. Außerdem kann es passieren, dass das Gericht trotz der beiden vorhandenen Gutachten noch ein weiteres neutrales in Auftrag gibt. Im schlimmsten Fall müssen die Ex-Eheleute also drei Immobiliengutachten plus die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Idealerweise entscheiden sich beide Scheidungsparteien für einen gemeinsamen Gutachter. 

Verkehrswert, Sachwert, Ertragswert bei einer Scheidung?

Falls es bei einer Scheidung zum Gerichtsverfahren kommt, brauchen Sie ein gerichtsverwertbares Verkehrswertgutachten. Beim Sachwert wird der Immobilienwert unter anderem anhand der Regelherstellungskosten berechnet. Falls es sich bei der Immobilie um ein gewerbliches oder vermietetes Anlageobjekt handelt, kommt der Ertragswert zum Einsatz. Dabei wird der Wert der gemeinsamen Immobilie anhand der in Zukunft erwarteten Mieterträge berechnet. Falls Sie sich mit Ihrem Ex-Ehepartner außergerichtlich einigen, reicht oft ein Kurzgutachten.

Was bedeutet Zugewinn und Zugewinnausgleich?

In Deutschland sind Ehen ohne Ehevertrag automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alle während der Ehe erworbenen Vermögensgüter müssen bei einer Scheidung zwischen den Partnern finanziell ausgeglichen werden. Dazu wird das jeweilige Vermögen der Parteien beim Eheeintritt und das Endvermögen bei der Scheidung gegenübergestellt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten ist der sogenannte Zugewinn. Der finanzielle Ausgleich wird als Zugewinnausgleich bezeichnet. Bei Paaren, die gemeinsam eine Immobilie besitzen, ist dieser Zugewinnausgleich immer ein Geldzahlungsanspruch. Schließlich kann man ein Haus, eine Eigentumswohnung nicht einfach in der Mitte teilen. Stattdessen müssen sich die Ex-Partner überlegen, wie sie die Immobilie finanziell untereinander aufteilen können, z. B. durch einen Verkauf.

Sonderfall: nur ein Ehepartner steht im Grundbuch

Falls nur einer der Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gehört ihm oder ihr die Immobilie auch nach der Scheidung. Wurde das Haus während der Ehe modernisiert oder ausgebaut, wird allerdings ein Zugewinnausgleich fällig.

Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?

Zur Erstellung eines Immobiliengutachtens im Scheidungsfall benötigen unsere Sachverständigen die zu Ihrer Immobilie gehörenden Unterlagen.

Grundsätzlich notwendige Unterlagen 

  • Grundriss, Lageplan und sofern vorhanden Pläne der technischen Anlagen
  • Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • Verträge über Wegerechte, Nießbrauch usw.
  • Angaben / Verträge zu wertsteigernden Umbaumaßnahmen der letzten zehn Jahre

Bei Eigentumswohnungen zusätzlich

  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Auszug aus der Beschlusssammlung
  • Teilungserklärung
  • Mietvertrag für vermietete Wohnungen
  • aktuelle Wohngeldabrechnungen

Profi-Tipps zum Immobiliengutachten bei einer Scheidung

  • Ein Gutachten schafft Klarheit und ist die ideale Basis für alle weiteren Entscheidungen
  • Ein gemeinsamer, unabhängiger Gutachter spart Nerven, Zeit und Kosten
  • Falls beide Ehepartner an einem Strang ziehen, reicht oft ein Kurzgutachten
  • Für Sicherheit vor Gericht sorgt ein Verkehrswertgutachten
  • Bei einer gemeinsamen Nutzung nach der Scheidung am besten von Anfang klare Regeln für Finanzierung und Verwaltung festlegen

Zugegeben, das Thema Immobiliengutachten bei einer Scheidung ist komplex – deshalb machen wir es besonders einfach für Sie! Nutzen Sie unsere große Fachkompetenz und langjährige Erfahrung bei Immobiliengutachten im Scheidungsfall.

Unsere Sachverständigen bieten Ihnen die ganze Bandbreite an professionellen Gutachten an und beraten Sie sehr gern persönlich!

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