Immobilienbewertung bei einer Erbschaft
Was ist wichtig von Pflichtteil bis Erbschaftssteuer?
Ein Haus oder eine Wohnung ist häufig nicht nur der größte Vermögenswert in einer Erbschaft, sondern auch das Zuhause vieler kostbarer Erinnerungen.
Das macht ein Immobilienerbe oft besonders emotional und herausfordernd – gerade bei Konflikten in einer Erbengemeinschaft.
Lesen Sie jetzt, wie ein Immobiliengutachten dabei für eine sichere Entscheidungsgrundlage und weniger Streit sorgen kann, wann der Verkehrswert oder der Sachwert berechnet werden und wie Sie sich vor einer zu hohen Erbschaftssteuer schützen können.
Inhalt
- Seriöses Gutachten statt Erbschaft schätzen
- Wer zahlt den Gutachter im Erbfall?
- Was bedeutet Pflichtteil beim Immobilienerbe?
- Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für eine Immobilie?
- Sachwert oder Verkehrswert bei einer geerbten Immobilie?
- Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?
- Erbe annehmen oder ausschlagen
- Profi-Tipps zum Immobiliengutachten im Erbfall
Beratung und Fachkompetenz im Erbfall
Ein Todesfall ist eine emotional sehr belastende Zeit. Unser Immobiliengutachten kann Ihnen einige der möglichen Sorgen und Streitigkeiten ersparen.
Wir unterstützen Sie gern mit all unserer Erfahrung und Fachkompetenz als Sachverständige für geerbte Immobilien.
Auch falls Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten überschreiben möchten, sind wir gern für Sie da.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf für ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch.
Sachverständigenbüro
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Seriöses Gutachten statt Erbschaft schätzen
Wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung zum Nachlass, gehören ist eine Immobilienbewertung absolut sinnvoll. Denn das Gutachten zeigt Ihnen den Wert auf und welche Handlungsoptionen möglich wären – und es kann Streitigkeiten sowie Fehlentscheidungen vermeiden helfen. Das Gutachten für eine geerbte Immobilie ist die Basis für:
- die Bestimmung des jeweiligen Erbteils bei mehreren Erben
- die Höhe des Verkaufspreises
- die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer
- mehr Sicherheit vor Gericht bei einem Streit in der Erbengemeinschaft
- eine bessere Verhandlungsposition bei Verhandlungen mit der Bank wegen eines Kredits für die geerbte Immobilie
Wer zahlt den Gutachter im Erbfall?
Generell gilt: Wer den Gutachter beauftragt, muss ihn meistens auch bezahlen. Falls es mehrere Erben gibt und diese gemeinsam ein Immobiliengutachten in Auftrag geben, werden die Kosten dafür geteilt. Im ungünstigsten Fall können sich die Erben nur vor Gericht einigen und es kommt zu einer Teilungsversteigerung. Wird die Immobilie dann versteigert, fällt das Gutachten unter die Gerichtskosten. Kann das Haus oder die Wohnung nicht versteigert werden, trägt der Antragssteller die Kosten. Bei einem Pflichtteilsrecht werden die Gutachtenkosten aus dem Nachlass bezahlt.
Was bedeutet Pflichtteil beim Immobilienerbe?
Per Testament oder Erbvertrag kann bestimmt werden, dass Kinder nur den Pflichtteil erhalten. Bei einer vererbten Immobilie bedeutet das: Die restliche Erbengemeinschaft muss den Pflichtbetrag in Höhe von 50% der Erbquote an den Empfänger des Pflichtteils ausbezahlen. Auch hier sorgt ein Gutachten für neutrale Klarheit über den Wert der Immobilie – selbst vor Gericht.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für eine Immobilie?
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben, fällt nur dann Erbschaftssteuer an, wenn der Wert der Immobilie über Ihrem gesetzlichen Freibetrag liegt. Generell gilt: je näher Ihr Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person war desto höher ist Ihr Freibetrag. So beträgt der Freibetrag für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 € und für Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 €. Außerdem kann die Erbschaftssteuer zum Beispiel durch eine Schenkung auch Übertragung der Immobilie genannt, vermieden werden.
Wichtig: Das Finanzamt ermittelt den Wert Ihrer geerbten Immobilie automatisch mit einem Standardverfahren ohne Besichtigung vor Ort. Das kann zu einem überhöhten Verkehrswert führen, zum Beispiel wenn die geerbte Immobile dringend saniert werden müsste. Ein Immobiliengutachten kann Sie davor schützen, denn der Sachverständige berechnet den realistischen, individuellen Wert der Immobilie erst nach einer Besichtigung vor Ort.
Bewertungsverfahren bei einer geerbten Immobilie?
Der Verkehrswert eines Hauses wird häufig nach dem Sachwertverfahren berechnet. Dabei berücksichtigt der Gutachter den Substanzwert und den Bodenwert der Immobilie. Substanzwert bedeutet vereinfacht gesagt: Welche Baukosten würden heute für das Gebäude anfallen? Der Bodenwert entspricht dem aktuellen Wert des Grundstücks in der Lage und Größe. Falls die geerbte Immobilie als Mietobjekt genutzt wird, kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dabei berechnet der Gutachter die potenzielle Rendite des vererbten Mehrfamilienhauses, Bürogebäudes usw. Alternativ steht das Vergleichswertverfahren zur Verfügung.
Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?
Zur Erstellung eines Immobiliengutachtens im Erbfall benötigen unsere Sachverständigen die zu Ihrer Immobilie gehörenden Unterlagen.
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Auszug Baulastenverzeichnis
- Testament, falls vorhanden
- Erbschein
- ggf. Flächenberechnung, Geschossfläche, Wohn- und Nutzflächen
- Mietverträge der geerbten Immobilie
- Teilungserklärungen
- Erbbaurechtsverträge
- Auflistung aller Modernisierungen in den letzten 15 Jahren
Wir unterstützen Sie gern bei der Beschaffung oder Aktualisierung der notwendigen Unterlagen. Anruf oder E-Mail genügt.
Schneller zum Gutachten: Dank unseres großen Teams können wir die meisten Gutachten für Immobilien im Erbfall innerhalb von ca. drei bis vier Wochen ab Besichtigung erstellen. Das ist deutlich schneller als viele andere Gutachter, bei denen Sie oft mehrere Monate Wartezeit einplanen müssen.