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AfA Wachstumschancengesetz
Wachstumschancengesetz als Chance beim Immobilieninvestment
Investieren und Steuervorteile sichern dank degressiver AfA und Sonder-AfA

Wachstumschancengesetz & AfA

Mit dem Wachstumschancengesetz Steuern bei Anlageimmobilien sparen

Das neue Wachstumschancengesetz ist da und bietet Kapitalanlegern attraktive Steuervorteile beim Kauf einer Neubauimmobilie für die Vermietung. Melden Sie sich jetzt für unsere kostenfreie Infoveranstaltung an und erfahren Sie, wie Sie bei Ihrem Immobilieninvestment optimal von den vielen Abschreibungsmöglichkeiten des neuen Wachstumschancengesetzes profitieren können!

Das erwartet Sie bei der Infoveranstaltung

  • Jan-Henning Sander von der Kanzlei Kramer Schiefer Sander (Steuerberater Wirtschaftsprüfer) erläutert die wichtigsten Punkte zum Wachstumschancengesetz, zur degressiven AfA sowie zur Sonder-AfA
  • exklusive Informationen direkt von unseren Immobilien- und Finanzierungsexperten
  • aufschlussreiche Beispielrechnungen für konkrete Immobilienprojekte
  • Sie können Ihre individuellen Fragen zum Kauf, zur Finanzierung und zur Vermietung bequem im persönlichen Gespräch mit verschiedenen Experten direkt vor Ort klären
  • eine tolle Location in der Hamburger Innenstadt

 

Datum: Montag, den 06.05.2024 oder Dienstag, den 14.05.2024

Uhrzeit: 18:00 bis ca. 19:30 Uhr

Ort: Hamburg Innenstadt

Veranstaltung Folgetermin!

 

Leider war der erste Termin am Mittwoch, den 24.04.2024 so schnell ausgebucht, dass wir Sie nicht mehr berücksichtigen können.

Aber wir haben bereits zwei Folgetermine geplant und Sie können sich jetzt exklusiv dafür anmelden.

Anmeldung AfA-Veranstaltung


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Warum lohnt sich eine Investition in Neubauimmobilien jetzt besonders?

  • Experten erwarten weiterhin steigende Mieten
  • der Neubau von Wohnimmobilien ist stark eingebrochen, das wird die angespannte Lage auf dem Mietmarkt weiter verschärfen
  • Neubauimmobilien sind energieeffizienter und zukunftsfit, Stichwort Gebäudeenergiegesetz
  • mit dem neuen Wachstumschancengesetz können Investoren jetzt allein in den ersten zehn Jahren mehr als 36 % der Anschaffungskosten als Steuervorteil geltend machen

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