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KfW-Förderung klimafreundlicher Neubau 2023
Neue KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau

Neue KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau

Die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden geht in eine neue Runde.

Die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden ist seit dem 1. März 2023 in eine neue Runde gestartet. Die Förderung ist zunächst auf 750 Millionen Euro begrenzt, was bedeutet, dass eine schnelle Beantragung empfehlenswert ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen zur Förderung für Investorinnen und Investoren, Ersterwerbende, Erwerber und Bauherren zusammengefasst.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm 297 richtet sich an Investorinnen und Investoren sowie Ersterwerbende, die das Wohngebäude selbst bewohnen. Das Programm 298 hingegen ist für Erwerber und Bauherren bestimmt, die das Wohngebäude nicht selbst bewohnen.

Welche Bauvorhaben werden gefördert?

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Auch Wohneinheiten in Bestandsgebäuden, die in einer Erweiterung oder einem Ausbau neu entstehen, sind förderfähig. Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (§2 GEG) entsprechen, können ebenfalls gefördert werden.

Welche Stufen werden gefördert?

Gefördert werden klimafreundliche Wohngebäude sowie klimafreundliche Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG-Plus-Zertifikat setzt eine Treibhausgasemission von weniger als 40 kg CO2 pro m² im Gebäudelebenszyklus voraus und schließt Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aus. Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten ist notwendig, um das Vorhaben zu beantragen und zu begleiten. Das QNG-Premium-Zertifikat setzt zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem QNG-Standard voraus. Für das QNG müssen eine Nachhaltigkeits-Beraterin oder ein Nachhaltigkeits-Berater sowie eine QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten sowie die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich der Dienstleistungen für eine Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag für die Förderung eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer klimafreundlichen Wohnanlage vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden muss. Dabei ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW entscheidend. Der Vorhabenbeginn variiert je nach Art des Vorhabens: Für Bauvorhaben zählt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen als Vorhabenbeginn. Eine Ausnahme bildet der Fall, in dem vor dem Abschluss eines Vertrags ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner oder Finanzvermittler stattgefunden hat und dieses mit dem KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" dokumentiert wurde. Beim Ersterwerb zählt die Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Bauträgervertrags als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Welche Konditionen gibt es?

Es gibt ein zinsverbilligtes Darlehen ohne Tilgungszuschuss. Für klimafreundliche Wohngebäude beträgt der Kredithöchstbetrag bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit und für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Laufzeiten sind beim KfW-Kredit möglich?

Es gibt mehrere Laufzeitvarianten zur Auswahl, darunter eine endfällige Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder eine Laufzeit von 4 bis 10 Jahren mit 1 bis 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. Für längere Laufzeiten stehen Laufzeiten von 11 bis 25 Jahren mit 1 bis 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder Laufzeiten von 26 bis 35 Jahren mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre zur Verfügung.

Was gibt es bei der Kombination mit anderen Förderungen zu beachten?

Der KfW-Kredit kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombiniert werden. Die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen darf jedoch nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigen.

Fazit

Insgesamt ist die KfW-Förderung für den Neubau eines Eigenheims eine interessante Möglichkeit, um Bauherren finanziell zu unterstützen und umweltfreundliche und nachhaltige Baumaßnahmen zu fördern. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sich frühzeitig informiert und den Antrag stellt, kann von der Förderung profitieren.