Bestellerprinzip für Verkäufer und Käufer
Vor wenigen Tagen haben sich die Spitzen der großen Koalition auf einen Kompromiss beim Bestellerprinzip geeinigt. Sparda Immobilien verrät Ihnen, was demnächst auf Immobilien-Verkäufer, -käufer und Makler beim Immobilienverkauf und Immobilienkauf zukommen könnte.
Der Kompromiss beim Bestellerprinzip: Beide zahlen 50%
Die GroKo setzt jetzt beim Bestellerprinzip auf einen Kompromiss: In Zukunft sollen sich Käufer und Verkäufer das Maklerhonorar jeweils zur Hälfte teilen. Diese Regelung soll bundesweit gelten. Bisher mussten die Käufer in einigen sehr begehrten Regionen wie z.B. Hamburg die Maklercourtage oft komplett alleine tragen auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Die SPD hatte ursprünglich die Einführung eines Bestellerprinzips gefordert, d.h.: der Besteller hätte die Kosten für den Makler alleine tragen müssen. In den meisten Fällen wäre das der Eigentümer als Verkäufer gewesen.
Neuregelungen Bestellerprinzip
Union und SPD haben sich am 18.08.2019 auf einige grundlegende Rahmenbedingungen beim Immobilienerwerb geeinigt:
- Derjenige, der den Makler beauftragt, muss beim erfolgreichen Verkauf der Immobilie 50 % der Maklercourtage bezahlen. Meistens ist das der Verkäufer.
- Die anderen 50 % des Maklerhonorars übernimmt die zweite Partei. Also, in diesem Fall der Käufer.
- Die zweite Partei muss dabei nur bezahlen, wenn die erste Partei ihren Anteil an der Maklerprovision bereits beglichen hat.
Zeitplan Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb
Der entsprechende Gesetzesentwurf zu diesen im Koalitionsausschuss beschlossenen Neuerungen soll dem Bundesjustizministerium ca. Ende August 2019 vorgelegt werden. Sofern dieser Entwurf dann zügig durch den Bundestag und Bundesrat kommt, könnte das neue Bestellerprinzip beim Immobilienkauf schon Anfang 2020 in Kraft treten.
Weiterführende Beratung und Informationen Bestellerprinzip
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